Deutschland ist ein Rechtsstaat. Deshalb steht jedem Bürger die Möglichkeit zu, sich gegen die Polizei, den Staatsanwalt oder den Richter zu verteidigen.
Unser Ziel als Strafverteidiger ist es, unseren Mandanten die bestmögliche Verteidigung zu bieten. Fachliche Spezialisierung und langjährige berufliche Praxis im Strafrecht bilden dafür die Grundlage. Zusätzlich ist jeder Mandant individuell zu beraten und zu vertreten.
Im Strafrecht greift der Staat intensiv in die Rechte der Bürger ein. Aus diesem Grund erfordert Strafverteidigung eine genaue Kenntnis der prozessualen Vorschriften und des materiellen Rechts in den verschiedenen strafrechtlichen Spezialgebieten.
Unsere Rechtsanwälte haben sich ganz auf das Strafrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Jörg Becker und Rechtsanwalt Patrick Welke sind Fachanwälte für Strafrecht und bearbeiten nahezu ausschließlich strafrechtliche Mandate. Sie verfügen somit über die Kenntnisse und die Erfahrung, die notwendig ist, um Ihre Rechte als Beschuldigter zielbringend durchzusetzen und das für Sie als Beschuldigter bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht vertreten unsere Mandanten als Strafverteidiger unter anderem in den folgenden Rechtsgebieten:
Für eine Beratung oder anwaltliche Vertretung wenden Sie sich an unsere Anwaltskanzlei und vereinbaren Sie einen Termin.
Sie erreichen uns telefonisch sowie jederzeit per Email.
Selbstverständlich informieren wir Sie bereits im ersten Beratungsgespräch über die entstehenden Gebühren und Kosten. Kosten entstehen Ihnen zudem erst, wenn Sie ausdrücklich darauf hingewiesen wurden.
In geeigneten Fällen werden wir auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig.
Becker Behlau | Rechtsanwälte Fachanwälte
Fritz-Frey-Straße 17 | 69121 Heidelberg
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