..mehr Zeit haben Sie nicht, um das Urteil, das in einer Strafsache gegen Sie ergeht, mit einem Rechtsmittel anzugreifen. Suchen Sie daher so schnell wie möglich einen Verteidiger auf, um mit ihm die Möglichkeiten und Chancen eines Rechtsmittels besprechen. Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke haben sich ganz auf das Strafrecht spezialisiert und beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten von Berufung oder Revision.
Wenn Sie bereits verteidigt sind, weisen Sie ihren bisherigen Verteidiger an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Legen Sie notfalls selbst Rechtsmittel gegen das Urteil bei dem Gericht ein, das Sie verurteilt hat. Es genügt zunächst der Satz:
"Gegen das Urteil lege ich Rechtsmittel ein." - und Ihre Unterschrift.
Gegen Urteile des Strafrichters beim Amtsgerichts oder des Schöffengerichts beim Amtsgericht steht Ihnen das Rechtsmittel der Berufung zu. Über diese entscheidet dann die kleine Strafkammer beim übergeordneten Landgericht. Über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte Heidelberg, Wiesloch und Sinsheim entscheiden daher die Berufungskammern beim Landgericht Heidelberg.
Daneben ist gegen Urteile auch die Revision (sogenannte Sprungrevision) zum Oberlandesgericht möglich. Über die Revision gegen Urteile des Amtsgerichts und Berufungsurteile des Landgerichts entscheidet im LG-Bezirk Heidelberg das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Gegen Urteile, die in erster Instanz vor dem Landgericht ergangen sind, gibt es keine Berufung mehr, hier ist nur die Einlegung der Revision möglich, über die dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden hat.
Bei Versäumung der Rechtsmittelfrist kann unter bestimmten Umständen Wiedereinsetzung beantragt werden. Auch hierzu beraten Sie unsere Strafverteidiger Dr. Jörg Becker und Patrick Welke. Nehmen Sie telefonisch oder per Email Kontakt mit unserer Kanzlei auf und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, um sich über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels oder über die Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis informieren zu lassen.
Becker Behlau | Rechtsanwälte Fachanwälte
Fritz-Frey-Straße 17 | 69121 Heidelberg