Der Strafbefehl ist eine vereinfachte Form des Urteils, steht aber einem rechtskräftigen Urteil gleich. Dies bedeutet, dass das Schriftstück die selbe Wirkung entfaltet, als hätte ein Richter im Rahmen einer Hauptverhandlung ein Urteil gesprochen.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein sogenanntes "summarisches", also beschleunigtes Verfahren, das angewandt wird, wenn nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts die Sach- und Rechtslage eindeutig ist. Das Verfahren dient der Entlastung der Gerichte. Es findet keine Hauptverhandlung statt, sondern dem Beschuldigten wird die Entscheidung des Gerichts lediglich schriftlich mitgeteilt. Durch die meisten Strafbefehle werden Geldstrafen verhängt. Theoretisch ist jedoch auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe möglich.
Wichtig ist bei einem Strafbefehl schnelles Handeln. Denn gegen den Strafbefehl kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Einspruch, so wird der Strafbefehl rechtskräftig. Dann kann gegen den Strafbefehl grundsätzlich nicht mehr vorgegangen werden. Nur in seltenen Fällen ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich.
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie unmittelbar mit einem qualifizierten Strafverteidiger Kontakt aufnehmen. Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke haben sich ganz auf das Strafrecht spezialisiert. Sie legen für Sie Einspruch ein und beantragen zunächst Akteneinsicht. Erst mit Aktenkenntnis lässt sich beurteilen, ob der Einspruch aufrecht erhalten werden oder zurückgenommen werden soll.
Wird der Einspruch nicht zurückgenommen, findet grundsätzlich eine öffentliche Hauptverhandlung statt. Ihr Strafverteidiger kann jedoch in geeigneten Fällen durch eine entsprechende Stellungnahme auch darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt wird.
Im Rahmen der Hauptverhandlung gibt es kaum Besonderheiten gegenüber dem normalen Strafverfahren. Anstelle der Anklage wird dabei der Strafbefehl verlesen. Sie können sich zu dem Vorwurf äußern oder schweigen. Anschließend können Zeugen vernommen oder sonstige Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden. Das Gericht entscheidet am Ende der Verhandlung durch Urteil.
Ja, dies ist möglich. Der Richter ist nicht an die Strafe gebunden, die im Strafbefehl festgesetzt wurde. Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke beraten Sie, ob in Ihrem Fall eine Erhöhung der Strafe wahrscheinlich ist.
Um eine Erhöhung der Strafe auszuschließen, ist es auch möglich, den Einspruch auf bestimmte Punkte des Strafausspruches zu beschränken. Wird der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, so kann die Anzahl der Tagessätze nicht mehr erhöht werden.
Die Höhe einer Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und der Höhe der Tagessätze zusammen. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich dabei nach der Schwere der Schuld. Dagegen bestimmt sich die Höhe eines Tagessatzes nach den wirtschaftlichen Verhältnissen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass jeden die Strafe in gleichem Maße trifft. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht dem Nettoeinkommen, welches Sie an einem Tag zur Verfügung haben.
Häufig kommt es vor, dass das Nettoeinkommen des Beschuldigten geschätzt wird. Dies ist gesetzlich zulässig. Für den Beschuldigten besteht die Gefahr, dass sein Nettoeinkommen manchmal deutlich zu hoch angesetzt wird. In diesem Fall kann im Einspruchsverfahren gegenüber dem Gericht das tatsächliche Einkommen nachgewiesen werden. Die Höhe der Tagessätze - und somit auch die Höhe der Geldstrafe - wird dann entsprechend angepasst.
Die Geldstrafe durch den Nachweis des tatsächlichen Einkommens zu reduzieren, ist auch dann möglich, wenn der Tatvorwurf ansonsten nicht bestritten werden soll. In einem solchen Fall wird der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass das Gericht schriftlich durch Beschluss entscheidet, es also nicht zu einer Hauptverhandlung kommt. Die Geldstrafe darf sich bei einer Entscheidung durch Beschluss auch nicht erhöhen.
Haben Sie weitere Fragen oder haben Sie einen Strafbefehl erhalten und möchten wissen, welche Erfolgsaussichten für einen Einspruch bestehen? Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch oder jederzeit per Email oder über das Kontaktformular. Beachten Sie, dass Ihnen für einen Einspruch gegen einen Strafbefehl nur eine kurze Frist von zwei Wochen bleibt.
Becker Behlau | Rechtsanwälte Fachanwälte
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