Sie haben Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren? Sie haben einen Strafbefehl erhalten oder gegen Sie wurde bereits Anklage erhoben? In diesen Fällen sollten Sie sich möglichst schnell anwaltlichen Beistand zur Seite holen. Wer mit den Besonderheiten eines Strafverfahrens nicht betraut ist, kann schnell folgenschwere Fehler begehen. Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker und Patrick Welke sind auf das Strafrecht spezialisiert und können Ihnen in jeder Verfahrenslage helfen.
Ist erst mal eine unbedarfte spontane Aussage zu den Akten gelangt, so lässt sich dies kaum noch korrigieren. Als oberste Regel gilt deshalb:
Keine Aussage ohne Akteneinsicht!
Ihr gesetzliches Schweigerecht erlaubt es Ihnen, eine Aussage zu verweigern. Dies kann später auch nicht gegen Sie verwertet werden. Suchen Sie sich zunächst anwaltliche Hilfe und lassen Sie sich beraten. Unsere Strafverteidiger können für Sie Akteneinsicht beantragen. Sobald die Akten eingetroffen sind, erfolgt eine ausführliche Besprechung mit Ihnen. Erst mit Kenntnis des Akteninhalts lässt sich dann eine sinnvolle Stellungnahme abgeben.
Auch wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, so müssen Sie dieser nicht folgen. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall Rechtsanwalt Dr. Becker, Rechtsanwalt Welke oder Rechtsanwältin Geiger. Diese können dann der Polizei mitteilen, dass Sie auf anwaltlichen Rat der Vorladung nicht nachkommen und erst nach Akteneinsicht eine Stellungnahme abgegeben wird. Negative Folgen haben Sie hierdurch nicht zu befürchten.
Becker Behlau | Rechtsanwälte Fachanwälte
Fritz-Frey-Straße 17 | 69121 Heidelberg