Bereits geringe Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können zu erheblichen Folgen für die Fahrerlaubnis führen. Denn die Strafverfolgungsbehörden melden auch kleinste Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz an die zuständige Fahrerlaubnisstelle. Diese prüft dann, ob die Fahreignung des Beschuldigten noch gegeben ist.
Bei Betäubungsmitteln führt nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schon der einmalige Konsum dazu, dass eine Fahreignung des Täters in der Regel nicht mehr gegeben ist. Da diese Regelwirkung kaum entkräftet werden kann, führt in nahezu allen Fällen bereits einmaliger Konsum härterer Drogen wie Ecstasy, Heroin, Kokain, Speed zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit solchen Drogen muss eine Einlassung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft deshalb wohl überlegt sein. Die vorschnelle Angabe, die Betäubungsmittel habe man nur zum Eigenkonsum besessen, kann die entscheidende Weichenstellung für den Verlust des Führerscheins sein. Ist eine solche Einlassung einmal in die Akte gelangt, lässt sich dies kaum korrigieren.
Wir raten Ihnen deshalb dringend, sich zunächst auf Ihr Schweigerecht zu berufen und einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Unsere Rechtsanwälte Dr. Jörg Becker, Patrick Welke und David Vollert de Hendrik können für Sie zunächst Akteneinsicht beantragen. Erst nach Akteneinsicht kann eine umfangreiche Beratung hinsichtlich der mit einer Einlassung verbundenen Folgen hinsichtlich Strafverfahren und Fahrerlaubnis erfolgen.
Liegt über den einmaligen Konsum hinaus sogar eine Abhängigkeit von Betäubungsmitteln vor, ist erst recht von einer fehlenden Fahreignung auszugehen. Nach durchgeführter Entgiftung oder Entwöhnung kann die Fahreignung wieder bestehen. Dafür setzt Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV jedoch eine einjährige Abstinenz voraus, die entsprechend nachgewiesen werden muss.
Wenn Ihnen wegen fehlender Fahreignung der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten Sie anwaltlichen Rat suchen. Gerne beraten unsere Strafverteidiger Dr. Jörg Becker, Patrick Welke und David Vollert de Hendrik Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise.
Eine frühe Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger ist bei Drogendelikten besonders wichtig. Nur so kann eine vorschnelle Einlassung mit erheblichen Konsequenzen für den Führerschein verhindert werden. Häufig kann durch die Vorlage negativer Drogenscreenings die Fahrerlaubnisbehörde dazu gebracht werden, auf einen Entzug der Fahrerlaubnis noch einmal zu verzichten. Unsere Rechtsanwälte können Ihnen helfen, eine anerkannte Stelle für Drogenscreenings zu finden.
Haben Sie weitere Fragen oder droht Ihnen aufgrund eines BtMG-Verstoßes möglicherweise der Verlust der Fahrerlaubnis, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per Email über das Kontaktformular.