Rechtsanwalt Patrick Welke

Fachanwalt für Strafrecht

„Jeder Angeklagte, egal, wer er ist, egal, was er getan hat, hat das Recht auf die beste Verteidigung, die ihm sein Anwalt bieten kann.“

 

Dieses Zitat aus dem Gerichtsfilm "Zwielicht“ (US-Originaltitel: Primal Fear") dient mir als Grundlage meiner täglichen Arbeit. Es spiegelt für mich genau wieder, was meine Aufgabe als Strafverteidiger ist: Dem durch das Strafverfahren sehr belasteten Mandanten zur Seite zu stehen, ihn optimal zu beraten und die für seinen Fall beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

 

 

 

 

Kurzbiografie

  • Jahrgang 1987, geboren in Heidelberg, verheiratet, zwei Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg bis 2012
  • Bereits während des Studiums Schwerpunkt im Strafrecht und in Kriminologie
  • 2012-2014 Referendariat am Landgericht Heidelberg
  • Seit 2017 Fachanwalt für Strafrecht
  • Mehr als 1000 selbst bearbeitete strafrechtliche Mandate

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Patrick Welke bearbeitet ausschließlich Mandate im Strafrecht.

 

Sein Spezialgebiet ist die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen, insbesondere bei Verfahren in Bezug auf Cannabis. In diesem Bereich ist Rechtsanwalt Patrick Welke regelmäßig Referent für Anwaltskollegen und sonstige Organisationen. Mehr dazu >>>hier<<<

Fachanwalt für Strafrecht Patrick Welke hat bereits mehrere Verfahren vor dem Schwurgericht und vor der Wirtschaftsstrafkammer geführt.

 

Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Jugendstrafrecht.

Mitgliedschaften

  • Vereinigung Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger Baden-Württemberg e.V. (Stellv. Vorsitzender)
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Deutsche Strafverteidiger e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V.
  • Deutscher Anwaltsverein
  • Anwaltsverein Heidelberg
  • Forum Junge Anwaltschaft
  • Drogenverein Mannheim e.V.

Kontakt

 

Zur Kontaktaufnahme schreiben Sie am besten eine Email an

 

welke[at]kanzlei-hd.de

 

mit den wichtigsten Infos zum Fall und Ihrer Erreichbarkeit.

 

Haben Sie bereits ein schriftliches Dokument zu Ihrem Fall erhalten, wie eine Vorladung der Polizei, einen Durchsuchungsbeschluss, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl, dann fügen Sie dieses bei. Ideal wäre eingescannt (es gibt z.B. auch gute Scan-Apps für das Handy) als PDF-Datei, aber gut leserlich abfotografiert ist meist auch ausreichend.

 

 

Auf diese Weise kann sich Rechtsanwalt Patrick Welke besten einen ersten Eindruck von der Sachlage und dem Stand des Verfahrens verschaffen. Die Kontaktaufnahme per Email ist am besten, weil Rechtsanwalt Patrick Welke meist auf vielen Gerichtsterminen unterwegs ist und dann antworten oder sich melden kann, wenn es ihm  zeitlich passt. Je mehr er in der Email zum Fall erfährt, umso besser kann er auch die Dringlichkeit einschätzen.

 

Durch eine solche Kontaktaufnahme entstehen noch keine Kosten. Rechtsanwalt Patrick Welke informiert Sie immer vorab wenn und in welcher Höhe Kosten entstehen.